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Betriebliche Altersvorsorge
Das Betriebsrentenstärkungsgesetz – Impulse durch die Reform der betrieblichen Altersversorgung
Das Betriebsrentenstärkungsgesetz trat zum 1.1.2018 in Kraft. Mit dem Gesetz brachte die Bundesregierung ein umfassendes Maßnahmenpaket zur weiteren Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) auf den Weg. Durch verschiedene Verbesserungen wurde die bAV für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen attraktiver gestaltet. Zahlreiche Änderungen gelten seitdem unabhängig von Branche und Tarifbindung für alle Unternehmen. Nutzen Sie die Vorteile der Gesetzesänderung und fordern Sie jetzt ein Angebot zur betrieblichen Altersversorgung an.
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